Zur Umsetzung des inklusiven Unterrichts an Schulen bilden alle allgemeinen Schulen und Förderschulen des Dienstbezirks des Staatlichen Schulamts nach §52 des Hessischen Schulgesetzes ein inklusives Schulbündnis (iSB). Entsprechend der regionalen Strukturen im Dienstbezirk eines Staatlichen Schulamts können im Benehmen mit den Schulträgern mehrere inklusive Schulbündnisse parallel gebildet werden, wodurch in Wiesbaden die Unterteilung in drei iSB (A, B, C) zustande kommt.
Das sonderpädagogische Beratungs- und Förderzentrum (BFZ) ist Teil der inklusiven Schulbündnisse und berät und unterstützt die allgemeinen Schulen auf Grundlage einer Kooperationsvereinbarung im Rahmen der vorbeugenden Maßnahmen sowie bei der inklusiven Beschulung von Kindern mit einem Anspruch auf sonderpädagogische Förderung. Unter Beachtung der vom inklusiven Schulbündnis festgelegten Kriterien zur jährlichen Verteilung der Gesamtressource aller sonderpädagogischen Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsleistungen, erarbeitet das regionale BFZ einen konkreten Verteilungsplan der Förderschullehrerstunden für allgemeine Schulen. Den allgemeinen Schulen werden im Rahmen des Stellenkontingents Förderschullehrkräfte für den inklusiven Unterricht zur Verfügung gestellt.
Das rBFZ ist vor allem in Grundschulen, Gesamtschulen, Haupt- und Realschulen und der Mittelstufenschule tätig. Die Unterstützung von beruflichen Schulen und Gymnasien erfolgt auf Anfrage.
Die allgemeinen Schulen, in denen das rBFZ aktuell vertreten ist, sind unter iSB A, iSB B und iSB C aufgeführt.